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Feststellanlagen

Feststellanlagen:

Zusammenspiel von DIBt und DIN 14677

Eine Feststellanlage ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen.


Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.
Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt.


Eine Feststellanlage besteht immer mindestens aus einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.
Die Anzahl der Brandmelder ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Hier Betraten wir Sie gerne und planen zusammen mit Ihnen, unter Einhaltung aller gültigen Vorschriften, Ihre Zulassungskonforme Anlage.

Unsere Dienstleistungen für Sie:


 

 

Sprechen Sie uns an, wir sind ein qualifizierter Meisterbetrieb!

Unsere quallifizierten Servicetechniker und Fachmonteure sind aufgrund regelmäßiger Schulungen immer auf dem neusten Stand.

Der damit erworbenen Fachkunde sind wir autorisiert Komponenten von Feststellanlagen/ Feststellvorrichtungen, gemäß den bauaufsichtlichen Richtlinien des Institutes für Bautechnik / Berlin unter Beachtung der Vorgaben und Inhalte des ihm übergebenen Handbuches abzunehmen und regelmäßig Prüfungen gemäß DIN 14677 durchzuführen.

  • Seit 2012 sind wir zertifiziert für GEZE-Feststellanlagen
  • Seit 2012 sind wir zertifiziert für HEKATRON-Feststellanlagen 
  • Seit 2012 sind wir zertifiziert für DORMA-Feststellanlagen

Prüfung und Wartung von Türen und Toren 

Neben der Montage bieten wir Ihnen ebenfalls die vorgeschriebene jährliche Prüfung gem. DIBt. an

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