Feststellanlagen
Feststellanlagen:
Zusammenspiel von DIBt und DIN 14677
Im März 2011 wurde die DIN 14677 herausgegeben.
Sie ergänzt die bisherigen Vorgaben des deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen.
Tatsache ist, dass ca. 70% aller Feststellanlagen im Markt keiner regelmäßigen Funktionsprüfung, Wartung und Instandsetzung unterzogen werden.
Diese Vernachlässigung kann dazu führen, dass Menschenleben und Sachwerte nicht zuverlässig geschützt werden.
Die Sicherstellung der Funktion von Feststellanlagen ist von enormer Wichtigkeit. Sie kann im Ernstfall Ihr Leben und das von Ihren Mitarbeitern und Kunden retten, sowie dafür sorgen, dass ihr Betriebsvermögen ausreichend gegen Feuer geschützt wird.
Sprechen Sie uns an, wir sind ein qualifizierter Meisterbetrieb!

Seit 2012 sind wir zertifiziert für GEZE-Festellanlagen nach DIN 14677
Aufgrund der damit erworbenen Sachkunde sind wir autorisiert GEZE Feststellanlagen gemäß den Richtlinien für Feststellanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin abzunehmen sowie Prüfungen und Wartungen in Anlehnung an die DIN 14677 durchzuführen.

Seit 2012 sind wir zertifiziert für HEKATRON-Festellanlagen gem. DiBt und DIN 14677
Aufgrund der damit erworbenen Sachkunde, sind unsere Mitarbeiter autorisiert als Facherrichter / Fachkraft an autarken Feststellanlagen der Firma Hekatron die Abnahme und Instandhaltung durchzuführen.

Seit 2012 sind wir zertifiziert für DORMA-Festellanlagen
nach DIN 14637 und DIN 14677
Aufgrund der damit erworbenen Fachkunde sind wir autorisiert Komponenten von Feststellanlagen/ Feststellvorrichtungen der Firma DORMA für Brandschutzabschlüsse, gemäß den bauaufsichtlichen Richtlinien des Institutes für Bautechnik / Berlin unter Beachtung der Vorgaben und Inhalte des ihm übergebenen Handbuches abzunehmen und regelmäßig Prüfungen gemäß DIN 14677 durchzuführen.
Drei Regeln zur DIN 14677
1. Regel: Die Instandhaltung von Feststellanlagen ist definiert
Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Funktionsprüfung, Wartung und Instandsetzung einer Feststellanlage.
Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahmen vor.
2. Regel: Fixe Tauschzyklen für Brandmelder
Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Funktionsprüfung, Wartung und Instandsetzung einer Feststellanlage.
Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahmen vor.
3. Regel: Kompetenznachweis für Instandhaltung
("Fachkraft für Feststellanlagen")
Die DIN 14677 legt fest, dass jeder, der die Instandhaltung einer Feststellanlage vornimmt, einen Kompetenznachweis zu erbringen hat.
Der Instandhalter muss gemäß der Norm eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen sein.
Die Verantwortlichkeit für den Betrieb der Anlage liegt beim Betreiber. Fachkraft für Feststellanlagen kann jedoch nur werden, wer gewisse Voraussetzungen gemäß DIN 14677 erfüllt.
Prüfung und Wartung von Türen und Toren
Für Prüfung und Wartung nach ASR A1.7 (inkl. Kraftmessung)